Rauchmelder: Der Spion im Schlafzimmer

“Rauchmelder: Der Spion im Schlafzimmer”
“6. Juli 2021”

“Was würden Sie sagen, wenn man Ihnen einen universellen Technikträger in die Wohnung setzen würde, in den sie nicht hineinschauen dürfen, den Sie nicht selbst ein- oder ausschalten dürfen und der eine Stromversorgung für mehrere Jahre sowie eine Funkverbindung nach außen besitzt? Mit anderen Worten: eine vollkommen autarke, verplombte High-Tech-Plattform!”

von Günther Strauß

“So ist es nicht verwunderlich, dass es in 10 von 16 Bundesländern bereits eine allgemeine Rauchmelderpflicht sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten gibt. In Bayern, Berlin, Thüringen und Brandenburg sind Rauchmelder bereits seit Jahren in neu gebauten Häusern Pflicht und werden sukzessive bis spätestens 2020 auch in Bestandsbauten Vorschrift. Einzig in Sachsen und im Saarland ist man sich noch nicht sicher, wann Brandmelder auch in bestehenden Immobilien zwangsweise eingesetzt werden müssen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese Regulierung in Kürze erfolgen wird.”

“Doch Rauchmelder können noch viel mehr. Nämlich Ihre Privatsphäre ausspionieren. Sie halten das für einen Witz? Leider ist es keiner. Es gibt nämlich Rauchmelder, die als Blackbox bei Ihnen installiert werden. Die Geräte sind dann auch verplombt, damit Sie auch nicht in Versuchung geraten, sie zu öffnen. Denn darin befindet sich eine Wanze, die als Universalchip im Brandmelder installiert ist. Damit ist es möglich, Sie in Ihren eigenen 4 Wänden zu überwachen. Sogar Updates können gemacht werden, ohne, dass Sie überhaupt etwas davon mitbekommen. Denn Dank der modernen Technik von heute muss dazu niemand in Ihre Wohnung, heute macht man das bequem online.

Jetzt werden Sie sich fragen, ob Sie in Ihren eigenen 4 Wänden überhaupt noch offen sprechen dürfen oder nicht. Ist das bereits der Überwachungsstaat, von dem George Orwell in seinem Roman 1984 warnte? Gut möglich. Und wenn nicht, dann sind wir mit riesen Schritten auf dem Weg dorthin. Und das Beste an der Sache ist, dass Sie im Rahmen einer Mieterhöhung für die Anbringung und Wartung des Rauchmelders auch noch selbst für Ihre Überwachung bezahlen dürfen, wenn Sie (je nach Wohnsitz) nicht gleich direkt selbst mit der Installation verpflichtet werden.”

Quelle: https://www.anonymousnews.org/2021/07/06/rauchmelder-der-spion-im-schlafzimmer/

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