Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig & CLOUD14-Truman Show

Conspiracy Revelation: 6.7.2019: Ich frage mich immer, warum die Militärverwaltung der U.S.A. in Deutschland BRD GMBH hier keinen Riegel vorschiebt, beim Foltern, Psyoppen, Bestrahlen, Skynetten und Sabotieren von Deutschen sind sie immer schnell dabei, aber in solche Angelegenheiten mischen sie sich nie ein. Dabei sollten sie die Kirchhof-Brüder-Vetternwirtschaft vom offensichtlich mittlerweile komplett korrupten Bundesgerichtshof mal heftig ihre willkürdiktatorischen-Medien-Mafia-Gesetze annullieren.
„Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig“ & CLOUD14-Truman Show.
„Im September gab es einen Rückschlag für die „GEZ“: Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. „Verwaltungsvollstreckungen“ wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien deshalb rechtlich unzulässig. Die Sender können sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen, sie müssen nun den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen.“
„Im Urteil vom 16. September 2016 ging die 5. Zivilkammer des LG Tübingen ausführlich auf die #GEZ ein.
Grundsätzlich wurde eine vom Beitragsservice angeordnete Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt. Geklagt hatte eine GEZ-Gegnerin, die behauptete, niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten zu haben, die also die „Vogelstraußmethode“ durchzog.
Das Gericht kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass der Südwestrundfunk SWR ein Unternehmen ist und dessen Vollstreckungen im Stil eine Verwaltungsvollstreckung nicht zulässig sind. Im Klartext: Der Sender kann nicht einfach so tun, als sei er eine Behörde und selbst Vollstreckungsbescheide wegen nicht geleistetem Rundfunkbeitrag ausstellen.
Zitat: „Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.““
„Zusammenfassung: Rundfunkanstalten sind keine Behörden
Um ein Vollstreckungsverfahren durchführen zu können, muss ein Bescheid einer Behörde vorliegen.
Die Rundfunkanstalten sind keine Behörden (siehe Punkt 29 und folgende). Ihr wesentliches Handeln ist unternehmerisch.
Daraus ergibt sich: Keine Behörde = keine Verwaltungsvollstreckung möglich.
Wer ein Unternehmen ist, kann ohne Vertrag kein Geld einfordern – und zu einem Vertrag gehören mindestens zwei, damit der Vertrag zustande kommt.
Gilt dieses Urteil auch auf Bundesebene?
Es ist nun notwendig, dass dieses Urteil deutschlandweit anerkannt und angewendet wird. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssten danach künftig – wie jedes andere Unternehmen auch – gegen säumige Zahler den üblichen Klageweg beschreiten und könnten nicht mehr zur Parkkralle greifen, um Autos zu beschlagnahmen.“
Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-gez-ist-ein-unternehmen-keine-behoerde-zwangsvollstreckungen-sind-unrechtmaessig-a1940654.html
epochtimes.de:104.20.117.67
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„Es gab bereits mehrere Anträge, den Vizepräsidenten und Richter des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof aus den Verfahren auszuschließen. Die Begründung liegt auf der Hand: „Besorgnis der Befangenheit“. Oberflächlich betrachtet will ja der „Richter-Bruder“ dem „Gutachter-Bruder“ einen Gefallen tun, indem er den Rundfunkbeitrag immer abnickt.“
„Vielleicht stecken aber alle unter einer Decke?
So mag sich nun mancher an dieser Stelle denken. Vielleicht hat ja Ferdinand den anderen Richtern gesagt: „Hört mal! Wir reden hier von etwas, was mein Bruder gemacht hat! Da seid ihr gefälligst alle dafür, habt ihr verstanden? Sonst gibt es keinen Weihnachtsbonus!“
So oder so ähnlich könnte man sich das überspitzt vorstellen.
Aber welchen Vorteil hätte denn der Gutachter-Bruder Paul davon, wenn der Rundfunkbeitrag so bleibt, wie er ist?
Vorteil: Keiner!“
„Aus jenem Beschluss geht folgendes hervor:
Paul Kirchhof ist zwar mit Ferdinand Kirchhof im zweiten Grad verwandt, hat jedoch keinen direkten Bezug zum Gegenstand des Verfahrens (dem Rundfunkbeitrag). Sein Gutachten galt als Grundlage des jetzigen Rundfunkbeitrags, er formulierte diese Regelung aber nicht in ihrer jetzigen Form. Wenn sich irgendwas am Rundfunkbeitrag ändert, hat das für Paul Kirchhof weder Vor- noch Nachteile. Er bekommt ja keine „Tantiemen“ oder Ähnliches für jeden gezahlten Rundfunkbeitrag. Er bekommt auch keine Gehaltskürzung, wenn der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden würde.“
Weitere Quellen: https://www.mimikama.at/allgemein/gez-durchgewunken/https://www.mimikama.at/allgemein/gez-durchgewunken/
Conspiracy Revelation: 6.7.2019: Mimikama ist auch eine Desinfo-Seite, die haben kompletten Nonsens über Chemtrails verbreitet. Pro-Establishment und für die Fake-Matrix.
mimikama.at:104.25.162.35
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Conspiracy Revelation: 6.7.2019: CLOUD14-Schattenregierungs-Webseitenmainframeserver, Teil des Problems, kein Teil der Lösung. Für alle, die es noch nicht wissen: CLOUD14 ist u.a. die Zombiehostvirenschleuder (Deploy.Malware.Akamaitech), die eure Rechner infizieren, wenn ihr auf FaceBUG eingelogged wart und die versucht haben mein Antikeymagic abzuschalten.
„GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder“
„Aber da stoßen sie auf einen Familienbetrieb.
Schon im Mai 2013 (Aktenzeichen 1BvR 1700/12) hat der dortige Vizepräsident das GEZ-Gesetz über den Zwangs-Rundfunkbeitrag seines Bruders durchgewunken. Verfassungsrichter Professor Ferdinand Kirchhof (65), der bereits 2013 über Klagen von Bürgern über die Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühren mitzuentscheiden hatte, ist der jüngere Bruder von Professor Paul Kirchhof (73) – dem Vater der neuen Rundfunksteuer.
Auf diese geburtsrechtliche Befangenheit des Verfassungsrichters wies Gerhard Wisnewski vom Rottenburger Kopp Verlag hin und spricht hier nach Schwabenart von einem “Geschmäckle”. In anderen Regionen Deutschlands sagt der Volksmund: Das stinkt zum Himmel.“
Quelle: http://derwaechter.net/gez-urteil-verfassungsrichter-und-urheber-des-rundfunkbeitrags-sind-brueder
derwaechter.net:104.27.180.206
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Conspiracy Revelation: 6.7.2019: Alles nur noch CLOUD14. Ein big-NWO-Club. TRUMAN-SHOW!

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Eine Antwort zu Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig & CLOUD14-Truman Show

  1. Dieter sagt:

    War wäre wenn private Sender einfach unverschlüsselt senden würden und dann pauschal ( natürlich mit dem Gesetzgeber im Rücken) eine allgemein zu entrichtende Gebühr verlangen würden?

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