„Genozid als Problem des Völkerrechts
„3. November 2021“
(Ein Artikel von Gerhard Fulda)
„Der von Dirk Moses in seinem Buch „The Problems of Genocide“ angestoßene neuerliche „Historikerstreit“ deckt auch außerhalb der Geschichtswissenschaft, nämlich im Völkerrecht, logische und definitorische Schwachstellen auf, die dort bis zu der Frage führen, wie es denn ein „Völkerrecht“ überhaupt geben kann.
In der FAZ (13. Oktober 2021, S N3) hat Omar Bartov in seiner Kritik an Dirk Moses darauf hingewiesen, dass die grundlegende Definition des Völkermords durch die Vereinten Nationen im Jahre 1948 einen schwerwiegenden Geburtsfehler enthielt.
Die Tötung sollte nur dann international als Delikt verfolgt werden, wenn sie „…in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“.
In diesem Text der Vereinten Nationen fehlten, so Bartov, bei der Aufzählung der die Tötung zum Völkermord qualifizierenden subjektiven Tatbestandsmerkmale die „politischen“ Absichten. Auf einer daraus folgenden Verengung der Definition hätten vor allem die Großmächte bestanden, die verhindern wollten, dass ihre eigenen politischen Repräsentanten und Angehörigen ihrer Streitkräfte unter das Verdikt fielen, wenn sie doch nur „für ihre Sicherheit“ getötet hatten. Es blieb dann ihnen allein überlassen zu definieren, welche missliebigen Gruppen sie als sicherheitsgefährdende Feinde betrachten wollten.
Nun wird man auch ohne Durchforstung der VN-Archive unterstellen können, dass dies nicht nur „die Großmächte“ so wollten, sondern dass dies fast allen beteiligten „Regierungen“ recht war. Die VN-Charta hatte ja gerade erst die einzelstaatliche Souveränität aller ihrer Mitglieder bekräftigt.“
…
„Die zivilisatorische Leistung „Rechtsstaat“ ist mit dem Phänomen einer Zentralgewalt unauflöslich verbunden..“
„Völkerrecht entsteht also nur auf den Bereichen, die die Nationalstaaten der internationalen Gemeinschaft freiwillig überlassen haben. Und das bedeutet noch längst nicht, dass das in diesen Nischen vereinbarte Völkerrecht auch tatsächlich angewandt wird. Die aktuellste Manifestation solchen nationalen Unwillens, Völkerrecht zu implementieren, hat jüngst Boris Johnson gezeigt, der das bindende Nordirland-Protokoll persönlich unterzeichnete und später erklärte, der Text habe nur empfehlenden Charakter.“
(VN = Vereinte Nationen) (Verdikt = Urteil)
„Interessanterweise will der Artikel in der FAZ gar nicht den VN vorwerfen, mit ihrer unvollkommenen Formulierung den Weg für weitere Genozide geebnet zu haben. Er nutzt das Argument nur, um die andere Lesart zurückzuweisen, es habe sich um eine jüdisch-zionistische Verschwörung gehandelt, die helfen sollte, die Vertreibung der Palästinenser zu rechtfertigen.“
Conspiracy Revelation: 4.11.2021: Alle diese Mainstream-Zeitungen unterliegen der NWO und sind zionistisch unterworfen, deshalb decken sie auch sämtliche Regierungs-Verbrechen und diskutieren keine Biotech-Genwaffen und Chromosomal-Infiltratoren, wie z.B. Morgellons.
„Damit würden in der bundesdeutschen Bewohnerschaft völlig falsche Erwartungen an die Vereinten Nationen geweckt.“
„Dass die Abschreckung Wirkung zeigt, wird jedoch leicht überschätzt. Die meisten Täter glauben, sie würden oder könnten gar nicht gefasst werden.“
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„Bei tyrannischen Herrschern kann sogar der gegenteilige Effekt eintreten. Wenn Sie wissen, sie würden nach dem Verlust ihrer Machtposition vor ein Tribunal gestellt, werden sie sich umso härter, grausamer und länger an diese Macht klammern.“
Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=77575