Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Großbritannien verletzt Grundfreiheiten

“Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Großbritannien verletzt Grundfreiheiten”

“Überwachungsstaat”

“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Großbritannien schuldig gesprochen, gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen und seine eigenen Bürger illegal überwacht zu haben.”

“von Anti-Spiegel
25. Mai 2021 14:41 Uhr
Über die Entscheidung des Gerichtshofes hat die russische Nachrichtenagentur TASS mit Link zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berichtet. Da die TASS korrekt über das Urteil berichtet hat, verlinke ich hier den Link zum Download des Urteils, damit jeder es überprüfen kann, und übersetze die Meldung der TASS.

Beginn der Übersetzung:

Der EGMR hat festgestellt, dass Großbritannien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat
Es handelt sich um Artikel, die sich auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf freie Meinungsäußerung beziehen.

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den Artikeln verletzt, die sich auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und die Meinungsfreiheit beziehen. Zu diesem Schluss kamen die Richter der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die entsprechende Entscheidung wurde am Dienstag auf der Website des Gerichts veröffentlicht.

Nach einhelliger Meinung der Richter hat das Vereinigte Königreich aktiv die Kommunikationsdaten seiner Bürger (Anrufe, SMS-Nachrichten, E-Mail-Korrespondenz usw.) abgefangen und sich illegal Informationen über die Nutzer von Kommunikationsdienstleistern beschafft. Nach Ansicht der Mitglieder der Großen Kammer verstoßen diese Handlungen gegen den achten und zehnten Artikel der Konvention, die den Bürgern der Unterzeichnerstaaten das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Meinungsfreiheit garantieren. Ihrer Meinung nach hat das Vereinigte Königreich durch seine Maßnahmen zum Abfangen von Informationen kein angemessenes Schutzniveau für vertrauliches journalistisches Material geschaffen.”

“Die Beschwerden gegen das Vereinigte Königreich kamen vor den EGMR, nachdem der ehemalige Mitarbeiter der US National Security Agency, Edward Snowden, im Jahr 2013 Informationen über die Methoden der elektronischen Überwachung durch US-amerikanische und britische Geheimdienste sowie die Tatsache, dass sie persönliche Daten ihrer Bürger aneinander weitergeben, öffentlich gemacht hatte. Snowden behauptete auch, dass Geheimdienste dieser Länder Gesprächen der Führer der anderer Länder illegal abhören. Auf der Flucht vor Verfolgung durch die US-Behörden stellte er Asylanträge in mehreren Ländern, darunter Russland. Am 1. August 2014 erhielt er eine Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation für drei Jahre, die später verlängert wurde. In seinem Heimatland wird Snowden vorgeworfen, gegen zwei Artikel des Spionagegesetzes verstoßen zu haben. In jedem dieser Fälle drohen ihm bis zu 10 Jahre Gefängnis. Beamte der US-Regierung haben wiederholt erklärt, dass sie Snowden für einen Verräter halten und ihm nicht verzeihen werden, weil er den nationalen Sicherheitsinteressen schweren Schaden zugefügt hat. Im Oktober 2020 erhielt Snowden eine unbefristete Erlaubnis, in Russland zu bleiben.”

Quelle: https://www.anti-spiegel.ru/2021/urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-fuer-menschenrechte-grossbritannien-verletzt-grundfreiheiten/

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